Tag der Stiftungen

Am 1. 0ktober ist der Tag der Stiftungen. Für uns Anlass, Sie verehrte Interessierte, auf die Bürgerstiftung Lichtenberg aufmerksam zu machen.

Mitstiften!

In unserer Bürgerstiftung Lichtenberg bauen wir – Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und andere Institutionen – gemeinsam durch Zustiftungen das Stiftungskapital auf. Aus den Zinserträgen und durch Spenden engagieren wir uns hier im Bezirk dauerhaft für die Bereiche Jugend & Altenhilfe, Kunst & Kultur sowie Bildung & Erziehung.

Ob mit Geld, Zeit oder Ideen – auch Sie können in unserer Bürgerstiftung aktiv werden. Wie Sie mitmachen können und was Sie und unsere Region davon haben, möchten wir Ihnen hier vorstellen. Wir freuen uns auf Sie!

Gute Gründe fürs Mitstiften

  • Unsere Bürgerstiftung ist zukunftssicher, denn ihre vielfältigen Förderzwecke ermöglichen ein flexibles Reagieren auf künftige gesellschaftliche Herausforderungen. Jährlich legen wir Förderschwerpunkte fest, auf deren Grundlage wir eigene Projekte entwickeln und finanzielle Unterstützung für bereits vorhandene geben.
  • Die Verwaltungskosten bleiben durch das ehrenamtliche Engagement gering.

 

Die Bürgerstiftung wirkt nachhaltig, denn das Stiftungsvermögen bleibt bestehen, nur die Erträge aus dem Vermögen und Spenden werden für die Förderung eingesetzt. Das angelegte Stiftungsvermögen bleibt in der Region und kommt ihr dauerhaft zugute.

  • Bürgerstiftung verwaltet und gehört sich selbst. Das Kuratorium überwacht die Arbeit der Bürgerstiftung, zusätzlich prüfen Finanzamt und Stiftungsaufsicht die Einhaltung der formellen Anforderungen. Eine Wirtschaftsprüferin testiert die Buchhaltung.

Die Bürgerstiftung informiert und berät potenzielle Spender und Stifter und bietet verschiedene Engagementmöglichkeiten aus einer Hand: Vom ehrenamtlichen Engagement über Spendenprojekte bis hin zu Zustiftungen .

 

Wie kann ich mitmachen?

So können Sie sich an der Bürgerstiftung Lichtenberg beteiligen:

  • Persönliches Engagement: Engagieren Sie sich ehrenamtlich in Projekten der Bürgerstiftung.
  • Spenden: Spenden Sie einmalig für ein konkretes Projekt oder unterstützen Sie die Arbeit der Bürgerstiftung kontinuierlich durch einen regelmäßigen Förderbetrag oder durch eine spezielle Patenschaft.
  • Anlass-Spenden: Besondere Ereignisse können Anlass für Ihr gemeinnütziges Engagement werden. Bitten Sie anlässlich eines runden Geburtstages oder eines Firmenjubiläums anstelle von Geschenken um eine Spende für die Bürgerstiftung. Ihre Anlass-Spende kann zweckfrei sein oder einem speziellen Projekt der Bürgerstiftung Lichtenberg zugutekommen.
  • Stiften: Helfen Sie der Bürgerstiftung durch eine Zustiftung in das Grundstockvermögen, nachhaltig Gutes zu tun. Das Vermögen bleibt ewig bestehen, nur die Erträge werden für die Förderung von Bildung, Kultur, Jugend usw. verwendet. Ab einer Zustiftung in Höhe von 500 Euro werden Sie Mitglied der Stifterversammlung
  • Letztwillige Zuwendung: Indem Sie die Bürgerstiftung testamentarisch als Erbin oder Vermächtnisnehmerin einsetzen, können Sie sicherstellen, dass die Ihnen am Herzen liegenden gemeinnützigen Zwecke dauerhaft in Ihrem Sinne verfolgt werden.
  • Botschafter/in sein: Erzählen Sie Ihren Freunden, Bekannten und Kollegen von der Bürgerstiftung Lichtenberg.

 

So erreichen Sie uns:

Bürgerstiftung Lichtenberg

Geschäftsstelle

Möllendorffstr. 6

10367 Berlin

Telefon: 030 902963306

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Kontoverbindung : Bürgerstiftung Lichtenberg, Konto: 204 627 5007, Berliner Volksbank e.G, Bankleitzahl 100 900 00

 

Mitstiften wird belohnt

Der Fiskus fördert das Stiften, Spenden und das ehrenamtliche Engagement für das Gemeinwohl. Ihre Zuwendungen an die Bürgerstiftung Lichtenberg sind steuerlich absetzbar:

  • Spenden an eine Bürgerstiftung können insgesamt bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 10b Einkommensteuergesetz). Wenn die Zuwendung 200 Euro nicht übersteigt, genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts als Nachweis für das Finanzamt.
  • Eine Zustiftung in den Vermögensstock einer Bürgerstiftung kann auf Antrag des Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro zusätzlich zu den vorgenannten Höchstbeträgen abgezogen werden (§ 10b Einkommensteuergesetz). Bei zusammen veranlagten Ehepaaren bis zu einem Gesamtbetrag von 2 Millionen Euro.
  • Ist die Bürgerstiftung Ihr Erbe oder Miterbe, bleibt die Zuwendung an die Bürgerstiftung von der Erbschaftssteuer befreit. Haben Sie selbst geerbt und stiften oder spenden dieses Erbe bzw. einen Teil davon innerhalb von zwei Jahren an eine Bürgerstiftung, wird Ihnen dafür die Erbschaftsteuer erlassen bzw. erstattet (§ 13, 29 ErbStG).